Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen des Verkäufers unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Alle anderen Abmachungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Für Bestellungen über das Internet findet das Fernabsatzgesetz keine Anwendung, sofern der Besteller Kaufmann nach HGB ist.

Angebote, Preise, Lieferung

Angebote sind stets freibleibend. Vereinbarungen mit Beauftragten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des Verkäufers

Sämtliche Preise verstehen sich, wenn nicht anders gesagt, ab den Lagern des Verkäufers. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt auch für Aufträge, die über das Internet erteilt werden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Unsere Preise sind Mindestpreise. Erhöhen sich nach Auftragsannahme die Preise der Vorlieferanten des Verkäufers, so tritt eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises ein.

Zugesagte Liefertermine sind keine Fixtermine. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten. Aufträge, die über das Internet erteilt werden, werden nur innerhalb Deutschlands ausgeliefert. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen usw. (auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten) hat der Verkäufer, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Die Ware gilt nach Entgegennahme als übernommen.

Der Versand erfolgt, auch bei Verwendung der Transportmittel des Verkäufers, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Etwaige Frachterhöhungen gehen zu Lasten des Käufers. Ist Lieferung mittels Lastfahrzeug vereinbart, so versteht sich das vorbehaltlich der Anfuhrmöglichkeit. Die Berechnung der Fracht erfolgt zu Selbstkosten. Bei ungewöhnlich erschwerter oder sonst behinderter Anlieferung ist der Verkäufer berechtigt, die Ware unter Befreiung von weiteren Erfüllungsverpflichtungen auf Käufers Gefahr an geeignet erscheinender, nächstgelegener Stelle abzuladen. Verpackungs- und Versandkosten berechnen wir zu Selbstkosten weiter. Soweit in diesen AGB nicht andere Regelungen enthalten sind, gelten für den Versand mittels Lastfahrzeug die Regelungen der ADSP sinngemäß.

Zahlung und Zahlungsverzug

Die Bezahlung von Waren erfolgt grundsätzlich auf Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels.

Der Besteller kommt mit Überschreitung der in den Rechnungen angegebenen Nettofälligkeiten mit der Zahlung in Verzug. Bei Überschreitungen des Zahlungsziels können unbeschadet weitergehender Rechte, bei Kaufleuten Verzugszinsen i.H.v. 8 % per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetztes berechnet werden. Der Verkäufer behält sich vor, für jede Mahnung Mahngebühren i.H.v. Euro 15,00 zu berechnen. Ab der ersten Überschreitung einer Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche weitere Bestellungen nur mit Vorkasse auszuliefern. Jede in irgendeiner Form zwischen Vertragsabschluss und Zahlungseingang eintretende Geldentwertung trägt der Käufer.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der BellaFloor® GmbH & Co. KG

Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, Kreditversicherung, Aufrechnung

Bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten des Käufers oder bei Erhalt von schlechten Auskünften über seine Vermögenslage ist der Verkäufer berechtigt, trotz entgegenstehender Vereinbarung, Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Entschädigungsansprüche hieraus für den Käufer entstehen. Laufende Forderungen sowie laufende Wechsel, die vom Verkäufer zahlungshalber angenommen wurden, werden sofort gegen Rückgabe fällig und sind sofort zu bezahlen. Bei Eintritt völliger oder teilweiser Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder bei Nichteinhaltung der mit dem Verkäufer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Waren, soweit sich diese zum Zeitpunkt des Eintritts der vorgenannten Umstände noch im Besitz des Käufers befinden, auf Kosten des Käufers sofort sicherzustellen bzw. diese dem Lager zu entnehmen.

Zur Absicherung eines Ausfallrisikos bei Kreditbelieferung behält sich der Verkäufer vor, eine Warenkreditversicherung abzuschließen und diese Kosten anteilig auf der Warenrechnung auszuweisen. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen, wenn er die Rechnung nicht innerhalb der dort angegebenen Nettofälligkeit zahlt. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Mängelrügen, Warenrücknahme, Garantieansprüche

Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Eine Mängelrüge nach der Be- oder Verarbeitung, Einbau oder Veräußerung ist unzulässig. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern.

Umstellungen und Rücklieferungen verursachen erhöhte Kosten. Daraus entstehende Kosten trägt der Käufer.

Waren, welche für den Käufer individualisiert worden sind (z.B. Logos, modifizierte Maschinen, speziell zugeschnittene Steinchen- bzw. Farbmischungen, usw.), sowie Teilmengen aus Lieferungen, sind von der Rücksendung und dem Umtausch ausgeschlossen.

Marmor-Granulate der BellaFloor® GmbH & Co. KG sind reine Naturprodukte. Minimale Farbirritationen pro Paket, sowie Farbabweichungen pro Charge sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

Technische Änderungen an vom Verkäufer angebotenen und später gelieferten Waren behält sich der Verkäufer vor.

Haftung des Verkäufers, Verjährung

Sollten für Arbeiten von Fall zu Fall durch den Verkäufer Firmen empfohlen werden, die auf eigene Rechnung die Arbeiten durchführen, so können etwaige Beanstandungen an der Leistung und sich eventuell daraus ergebende Weiterungen nie gegen den Verkäufer, sondern nur gegen diese Firmen, geltend gemacht werden.

Für ungewollte falsche Beratung wird keinerlei Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die aus solcherart Beratungen oder anderer Leistungen entstehen, haftet der Verkäufer nicht.

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko gegen solche Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Datenspeicherung

Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu speichern und zu verarbeiten

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Erding, soweit es sich bei beiden Parteien um Kaufleute handelt. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Gerichtsstand am Ort des Käufers festzulegen. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Besondere Gültigkeit für Kaufleute nach HGB

Soweit nicht bereits im Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Trennung zwischen kaufmännischem und nichtkaufmännischem Verkehr vorgenommen worden ist, gelten folgende Ziffern nur gegenüber Vertragspartnern, welche Kaufleute nach dem HGB sind: Die Ziffern 1; 3 Abs. 3 und 4; 7 Satz 2 und 3; 9; 10; 11; 15 Abs. 1 und 3; 21; 27 Satz 2 und 3 und Ziffer 30 Abs. 1.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten werden. Zwischen den Parteien gilt dann eine wirksame Klausel als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke im Vertrag.


Stand: 1. Januar 2010